TEIL 1: EINFÜHRUNG IN DEN UNTERSUCHUNGSGEGENSTAND §1. Problemaufriss
§3. Gang der Untersuchung
TEIL 2: VERWERTBARKEITSPROBLEMATIK VON DATENSCHUTZRECHTSWIDRIG ERLANGTEN BEWEISMITTELN UND DESSEN FALLKONSTELLATIONEN
§4. Umgang mit rechtswidrig erlangten Beweismitteln
A. Motiv der rechtswidrigen Stoffsammlung im Prozess
B. Eventuelle Regelung durch die EMRK oder GRCh
C. Erste Thematisierung im Strafprozessrecht
D. Übertragung vom Strafprozessrecht auf das Zivilprozessrecht
E. Aufbruch durch ein zunehmendes Persönlichkeitsrechtsbewusstsein
F. Wachsende Bedeutung des Datenschutzes durch die Technologie
§5. Schutz personenbezogener Daten in beiden Ländern
B. Entwicklung des deutschen Datenschutzrechts
C. Entwicklung des türkischen Datenschutzrechts
D. Datenschutzrechtswidrigkeit
TEIL 3: PRÄMISSEN UND VORFRAGEN
§7. Terminologie und Abgrenzung des Beweisverwertungsverbots von anderen Verboten
A. Beweisverbot als Oberbegriff
I. Unterteilung in Beweiserhebungs– und Beweisverwertungsverboten
II. Beweiserhebungsverbot
III. Beweisverwertungsverbot
B. Sachvortragsverwertungsverbot
§8. Trennung der Beweiserlangungs– und Beweisverwertungshandlungen
§9. Beweisverwertungsverbot im Verhältniskontext von materiellem und Verfahrensrecht
B. Einheit der Rechtsordnung als eine potenzielle Grundlage für eine absolute Unverwertbarkeit
C. Trennungsgrundsatz als potenzielle Grundlage für vollständige Verwertbarkeit
§10. Das Beweisverwertungsverbot im Kontext des Prozesszwecks
B. Herrschende Prozesszweckbestimmung
C. Wahrheitsfindung als dienendes Element der Prozesszweckverwirklichung
D. Keine uneingeschränkte Verwertbarkeit im Interesse der Wahrheitsfindung
TEIL 4: GRUNDLAGEN FÜR DAS BEWEISVERWERTUNGSVERBOT IM DEUTSCHEN UND TÜRKISCHEN ZIVILPROZESSRECHT
§11. Grundlage des zivilprozessualen Beweisverwertungsverbots im deutschen Recht
A. Ablehnung von Extrempositionen
B. Hierarchische Differenzierung der bei der Beweiserlangung verletzten Normen
C. Kein direkter Rückgriff auf das Verfassungsrecht
I. Keine Drittwirkung der Grundrechte
II. Anwendungsvorrang des einfachen Gesetzesrechts
D. Möglichkeit der Existenz einer einfachgesetzlichen Grundlage
I. Ableitung aus dem Zivilprozessrecht
II. Ableitung aus materiellem Recht
b) § 162 Abs. 1 und 2 BGB
2. Aus der DS–GVO und dem BDSG
b) Art. 6 Abs. 1 und 4 sowie Art. 9 Abs. 1 und 2 DS–GVO
I. Darstellung des Ansatzes
II. Anwendung im zivilprozessualen Bereich
1. Vagheit der Bestimmung des Schutzzwecks einer Rechtsnorm
2. Vermengung von Rechtsnormen und –folgen
3. Herausforderung bei der Überwindung des Trennungsdogmas
4. Verdrängung der Schutzzweckbetrachtung durch die Abwägungslehre
I. Herrschender Lösungsansatz
II. Theoretische Grundlagen für die Abwägung in der Literatur
§12. Normierung des Beweisverwertungsverbots im türkischen Recht
A. Verfassungsrechtliche Verankerung
I. Regelung des Art. 38 Abs. 6 tVG
III. Diskussion über Art. 38 Abs. 6 tVG als Grundlage im Zivilprozessrecht
B. Behandlung der Thematik bis zur Kodifikation in der tZPO
II. In der Rechtsprechung
C. Vorgesehenes Beweisverwertungsverbot in § 189 Abs. 2 tZPO
I. Regelung des § 189 Abs. 2 tZPO
II. Zielsetzung dieser Neuregelung
III. Tatbestandsvoraussetzungen
1. Existenz eines Beweismittels
2. Außerprozessuale Beweiserlangung
3. Rechtswidrigkeit der Erlangung
IV. Absolutes Beweisverwertungsverbot
D. Literaturmeinungen zum absoluten Beweisverwertungsverbot
E. Prozessuale Verwertungsmöglichkeiten trotz des § 189 Abs. 2 tZPO
TEIL 5: PROZESSUALE VERWERTBARKEIT VON RECHTSWIDRIG ERLANGTEN BEWEISMITTELN MIT PERSONENBEZOGENEN DATEN IM DEUTSCHEN RECHT
§13. Rechtswidrige Datenverarbeitung bei der Beweiserlangung und ihre prozessuale Verwertbarkeit – Zwei Ebenen im Spannungsverhältnis
A. Beziehung zwischen diesen Rechtswidrigkeitsebenen
I. Ausschließen des Automatismus
II. Keine vollständige Isolation
III. Keine Perpetuierungswirkung
2. Ablehnung der Perpetuierungsbeziehung
B. Maßgebende Rechtswidrigkeitsebene
C. Rolle der Datenschutzrechtskonformität der Erlangung
§14. Gerichtliche Verwertung als Ausgangspunkt des Beweisverwertungsverbots
A. Gerichtliche Verwertung von Beweismitteln mit personenbezogenen Daten
I. Notwendigkeit eigenständiger datenschutzrechtlicher Untersuchung
II. Datenverarbeitung seitens des Gerichts als öffentliche Stelle
B. Gerichtlicher Grundrechtseingriff
I. Feststellung der betroffenen Grundrechte
a) Recht des Beweisführers auf rechtliches Gehör und auf Beweis
b) Recht des Beweisführers auf prozessuale Waffengleichheit
2. Betroffene Grundrechte durch die Verwertung datenschutzwidrig erlangter Beweismittel
a) Recht des Beweisgegners auf informationelle Selbstbestimmung
b) Recht des Beweisgegners auf prozessuale Waffengleichheit
3. Interesse der Allgemeinheit an der Wahrheitsfindung
II. Auflösung der Grundrechtskollision anhand einer Abwägung
Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Abwägungsrichtlinie
2. Eingriffintensität als Ausgleichskriterium
a) Informationelles Selbstbestimmungsrecht des Beweisgegners
b) Recht auf Beweis des Beweisführers
c) Recht auf prozessuale Waffengleichheit der beiden Seiten
III. Abwägungsergebnisse unter Berücksichtigung gerichtlicher Entscheidungen
TEIL 6: PROZESSUALE VERWERTBARKEIT DATENSCHUTZRECHTSWIDRIG ERLANGTER BEWEISMITTEL IM TÜRKISCHEN ZIVILPROZESSRECHT
§15. Automatische Unverwertbarkeit personenbezogener Daten
A. Verhältnis zwischen den Rechtswidrigkeitebenen
II. Perpetuierung des Grundrechtseingriffs im Prozess
2. Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte
3. Perpetuierung des Grundrechtseingriffs bei der Erlangung durch gerichtliche Verwertung
III. Automatisierte Verknüpfung der Ebenen
Geschaffener Automatismus durch § 189 Abs. 2 tZPO
2. Daraus folgende nachteilige Konsequenzen
B. Festgelegter Ausgangspunkt durch § 189 Abs. 2 tZPO
C. Hypothetische Rechtslage ohne § 189 Abs. 2 tZPO
§16. Beseitigung von § 189 Abs. 2 durch Rechtfertigungsgründe
A. Fehlender Verweis auf das tDSG bei der Beurteilung der Beweiserlangung
B. Rechtfertigung der Beweiserlangung
4. Notwehr (berechtigte Verteidigung)
II. Vom tKGH entwickeltes Kriterium zur Rechtfertigung der Erlangung
Kriterium der plötzlich auftretenden Situation
2. Richtige Zuordnung des Kriteriums
3. Kritik an dessen Anwendung
C. Exemplarische Fälle aus der Rechtsprechung
TEIL 7: PRAKTISCHE DURCHSETZUNG UND WIRKUNG DES BEWEISVERWERTUNGSVERBOTS
§17. Geltendmachung des Beweisverwertungsverbots
A. Amtsprüfungen im Zivilprozess
I. Beseitigung der Verwechslung von Amtsprüfungen mit dem Untersuchungsgrundsatz
II. Amtsprüfung wegen öffentlichen Interesses
III. Öffentliches Interesse am Beweisverwertungsverbot
B. Notwendiger Parteiantrag im deutschen Recht
C. Prüfung von Amts wegen im türkischen Recht
§18. Fernwirkung des Beweisverwertungsverbots
A. Informationelle Verwendung verbotener Beweismittel
B. Primär– und Sekundärbeweismittel
I. Erforderlicher Kausalzusammenhang
II. Arten von sekundären Beweismitteln
Sekundärbeweismittel mit eigenem Inhalt
2. Inhaltsgleiche Sekundärbeweismittel
C. Praxis in beiden Ländern
Deutscher Umgang mit Sekundärbeweismitteln
a) Sekundärbeweismittel mit eigenem Inhalt
b) Inhaltsgleiche Sekundärbeweismittel
Türkischer Umgang mit der Fernwirkungsproblematik
TEIL 8: SCHLUSSBETRACHTUNGEN
§19. Zusammenfassender Überblick über die Untersuchung und Ausblick
I. Zur Darstellung der Problematik
II. Zur Thematisierung der Problematik im deutschen Recht
III. Zur Thematisierung der Problematik im türkischen Recht
B. Gesamtergebnis der Untersuchung